Umzugskosten von den Steuern absetzen? Was man wissen sollte

Umzugskosten von den Steuern absetzen? Was man wissen sollte

Voraussetzungen der Umzugskosten

Wer aus einem beruflichen Grund den Wohnort ändern, kann die anfallenden Umzugskosten aus verschiedenen Gründen von den Steuern absetzen. Dazu gehört ein verkürzter Arbeitsweg nach dem Umzug, wobei es nicht auf die Länge ankommt, sondern darauf, dass man sich Zeit spart. Diese Verkürzung des Arbeitswegs ist nicht nur attraktiv für Pendler. Auch beim Umzug innerhalb einer Stadt in es möglich, durch die jetzt kürzere Zeit, die man vom neuen Haus zur Arbeit braucht, die Kosten für den Umzug von der Steuer abzusetzen. Ehepartner können beide getrennt ihren Arbeitsweg betrachten, solange sie verschiedene Arbeitswege haben, und somit beim Umzug doppelt profitieren, wenn nun beide näher am Arbeitsplatz sein sollten. Wenn man den Arbeitsplatz wechselt oder auch wenn die Firma selbst umzieht, kann man die Kosten in die Steuererklärung schreiben. Wer aus dem Ausland zurück nach Deutschland kommt, um eine neue Stelle anzutreten, der kann die hierfür anfallenden Kosten ebenfalls geltend machen. In wenigen Fällen erkennt das Finanzamt auch Umzugskosten an, die die Arbeitsbedingungen für den Arbeitnehmer verbessern, und lässt das Absetzen von den Steuern zu. Beispielsweise war dies in Fällen von Notfallärzten so, die näher an die Krankenhäuser gezogen sind, um im Notfall ihre Patienten schneller behandeln zu können.

Von den Steuern absetzbare Kosten

Eine weitere Frage, die sich viele Leute stellen, ist es welche Kosten man nun genau steuerlich absetzen kann. Bei Umzügen sind diese vielfältig, und müssen meist mit einer Umzugsrechnung belegt werden. Einige wenige Umzugskosten werden mit Pauschalen berechnet, dazu gehört Geld für Fahrten zu Wohnungsbesichtigungen, wofür derzeit 30 Cent für jeden gefahrenen Kilometer abgesetzt werden können. Des Weiteren können Maklergebühren für gemietete Immobilien, solange diese nicht im eigenen Besitz sind, als Anschaffungskosten über die normale Dauer der Nutzung abgeschrieben werden. Auch doppelte Mietzahlungen, falls man die alte Wohnung nicht direkt kündigen kann oder Zahlungen für die neue Wohnung von maximal 3 Monaten, falls man diese noch nicht nutzen kann, können abgeschrieben werden. Absetzbar sind außerdem die Kosten für den Transport beim Umzug, Teilkosten für Herd und Ofen sowie mögliche Reparaturkosten für Schäden, welche beim Transport angefallen sind. Die Einrichtung des neuen Eigenheims hingegen kann man nicht von der Steuer absetzen, dazu zählen Renovierungen, die Einlagerung der Möbel oder die Anschaffung neuer Einrichtungsgegenstände.

Nachweise der Kosten vom Umzug

Es müssen nicht alle Kosten für den Umzug einzeln nachgewiesen werden, um einen Erlass der Steuern zu erhalten, denn für sonstige Kosten können Pauschalen genutzt werden. Zu den sonstigen Umzugskosten gehören unter anderem Geld für Trinken und Essen für die Umzugshelfer, das Renovieren der alten Wohnung und Kosten für neue Vorhänge. Zudem gibt es Pauschalen für die Umschreibung des Personalausweises, den Einbau von Elektronik, Küche und die Änderung des Telefons. Sogar für das Montieren von Lampen und weitere Schönheitsreparaturen in den alten Wohnungen kann man Pauschalbeträge anrechnen lassen. Schließlich bleibt noch das Ummelden des Autos, wenn man in eine andere Stadt zieht, was ebenfalls abgesetzt werden kann.

Umzugskosten aus privatem Grund

Zieht man aus rein privatem Grund um, kann man Arbeits- sowie Fahrtkosten von den Steuern absetzen. Diese werden als haushaltsnahe Dienstleistungen angegeben und dürfen die 20000 Euro im Jahr nicht überschreiten.

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